Einen Zugang für den Verwaltungsbereich erhalten nur eingetragene Pächter.

Einen Newsletter für den Verwaltungsbereich erhalten nur eingetragene Pächter.

Gern können Sie Ihre Fragen über unser Kontaktformular uns zukommen lassen.

Wenn wir in unseren Anlagen noch eine Parzelle frei haben, ist dies möglich. Diesbezüglich können Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.

Wir sind laufend dabei neue Flächen hinzu zu gewinnen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen sich bei uns für Ihr Gebiet vormerken zu lassen. Benutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Dies ist prinzipiell möglich. Da es aber sehr all umfassende Konsequenzen für den Verein hat, bitten wir Sie sich dies noch einmal sehr genau zu überdenken. Anschließend klären wir Sie gern persönlich über rechtliche Konsequenzen und Risiken auf.

Dies ist prinzipiell möglich. Da es aber sehr all umfassende Konsequenzen für den Verein hat, bitten wir Sie sich dies noch einmal sehr genau zu überdenken. Anschließend klären wir Sie gern persönlich über rechtliche Konsequenzen und Risiken auf.

Die Anlagen, Objekte und Grundstücke werden sich aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammensetzen.

  1. Pachtland von Wohnungsbaugenossenschaften
  2. Pachtland von Betrieben
  3. Pachtland von Körperschaften und/oder Privatbesitz
  4. Eigentum der Stadtparzellen gUG i. G..